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Richtlinien für das Kontrollkomitee von Wikimedia Norwegen

Fra Wikimedia Norge
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Die Aufgabe des Kontrollkomitees besteht darin, zu überprüfen, ob die Organisation nach Wortlaut und Geist der Satzung arbeitet, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung in die Tat umgesetzt werden, dass die Organisation gute Geschäftsregeln befolgt, sich mit Interessenkonflikten befasst und dass Wahlen auf demokratische und korrekte Weise stattfinden. Das Kontrollkomitee muss auf jeder ordentlichen Jahresversammlung einen gesonderten Bericht über seine Arbeit und die Funktionsweise der Organisation im Vorjahr vorlegen.

Das Kontrollkomitee besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Die Mitglieder des Kontrollkomitees werden auf der ordentlichen Jahresversammlung gewählt. Bei Bedarf können zwischen den jährlichen Sitzungen weitere Mitglieder in das Kontrollkomitee gewählt werden, wenn der vom Wahlkomitee vorgeschlagene Kandidat vom Vorstand und vom Kontrollkomitee angenommen wird. Sitzungen des Kontrollkomitees werden einberufen, wenn eines der Komiteemitglieder, der Geschäftsführer oder der Vorstand dies verlangt. Das Kontrollkomitee kann erst dann eine Entscheidung treffen, wenn alle Komiteemitglieder Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

Die Mitglieder des Kontrollkomitees haben das Recht, an allen Sitzungen der Organe der Organisation teilzunehmen. Die Mitglieder des Komitees haben nur das Recht, in Angelegenheiten zu sprechen, die ihren Arbeitsbereich betreffen, einschließlich Satzungen, Richtlinien und Verordnungen, organisatorischer Angelegenheiten, früherer Entscheidungen und Formalitäten. Das Kontrollkomitee kann von allen Teilen der Organisation die Herausgabe von Protokollen, Mitgliederlisten und anderen relevanten Unterlagen verlangen. Die Mitglieder des Kontrollkomitees unterliegen in allen Angelegenheiten der Schweigepflicht. Das Kontrollkomitee kann auch Sitzungen des Wahlkomitees oder des Vorstands einberufen, wenn es eine Angelegenheit ansprechen möchte. Die Bekanntmachungen des Kontrollkomitees müssen den vorgeschriebenen Bekanntmachungsfristen des jeweiligen Gremiums entsprechen.

Endet das Amt eines Mitglieds des Kontrollkomitee vor Ablauf der Amtszeit, hat der Vorstand dies den Mitgliedern unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Der Vorstand muss, wenn er es für erforderlich hält, eine außerordentliche Jahresversammlung zur Ergänzungswahl einberufen.