Richtlinien für das Wahlkomitee von Wikimedia Norwegen
Zwischen jeder ordentlichen Jahresversammlung muss ein Wahlkomitee mögliche Kandidaten für Positionen in der Organisation bewerten und der Jahresversammlung bei Bedarf seinen Vorschlag und seine Begründung vorlegen. Das Komitee besteht aus Mitgliedern, die von der Jahresversammlung gewählt werden. Das Wahlkomitee unterliegt einer allgemeinen Verschwiegenheitspflicht. Der amtierende Vorstand gibt eine Empfehlung für die Wahl dieses Komitees ab.
Das Wahlkomitee ist dafür verantwortlich, dass allen Vorstandsmitgliedern schriftlich mitgeteilt wird, ob sie zur Wahl stehen oder nicht. Nominierte Kandidaten für den Vorstand und das Kontrollkomitee müssen über die Empfehlung durch das Wahlkomitee informiert werden, bevor die Empfehlungen veröffentlicht werden.
Mit Ausnahme des Wahlkomitees selbst ist das Wahlkomitee für die Einholung von Kandidatenvorschlägen für alle vakanten Vertrauenspositionen zuständig.
Der amtierende Vorstand unterbreitet der Jahresversammlung einen Vorschlag zur Wahl dieses Komitees. Scheidet ein Mitglied aus dem Wahlkomitee aus, ist der Vorstand berechtigt, das Wahlkomitee zu ergänzen.